Die Kantonspolizei akzeptiert leider das Aufstellen der Velotaxis auf der Allmend nicht, im Gegensatz zur Handhabung in europäischen Städten. Die Behörden von Basel-Stadt bietet daher, seit 2012 erstmals in der Schweiz, ein Kontingent an Taxistandplatz-Konzessionen für Velotaxis an. Dieses Angebot hat Velotaxi Basel dankend angenommen.
Mit dem neuen Verkehrkonzept stellt sich einen neue Problemzone: Das Verkehrsschild >Allgemeines Fahrverbot ausser Velot / Mofa<. Wie ist es für Velotaxis auszulegen?
Neues Verkehrskonzept
Im Zuge des Verkehrskonzept Innenstadt (autofrei) könnten neue Velotaxistandplätze im öffentlichen Raum namentlich in Fussgängerzonen die Attraktivität steigern. Die Behörden lehnen das breit abgestützte Begehren leider ohne Angabe von Gründen ab. Während der Rhein als Ökobarometer in Basel nach oben zeigt, zeigt derjenige der Strasse leider nach unten.
Die Deutungshoheit eines Verkehrschildes
Während der BASELWORLD 2014 wurde Velotaxi Basel beauftragt, einen Shuttledienst von der BASELWORLD zum Les Trois Rois einzurichten. Bei der Planung der Aufgabe stossen wir überraschend auf Widerstand: Beim Messeplatz ist – entgegen gegenteilig lautender Medienmeldung Messeplatz im Test – sowie beim Claraplatz wegen einem Verkehrsschild – wo das allgemeine Fahrverbot zugunsten der Velos und Mofas ab 2012 gelockert wurde – kein Durchkommen für Velotaxis. Die Polizei stellte auf Anfrage klar: Beim allgemeinen Fahrverbot mit Ausnahmen müssten Rikschas explizit aufgelistet sein (im Anhang: linkes Bild), im Gegensatz zum Auto- und Motorradverbot, wo Rikschas erlaubt sind (im Anhang: rechtes Bild).
Mit dem neuen Verkehrkonzept stellt sich einen neue Problemzone: Das Verkehrsschild >Allgemeines Fahrverbot ausser Velot / Mofa<. Wie ist es für Velotaxis auszulegen?
Für die Kantonspolizei überhaupt nicht, denn für sie gilt das Velotaxi als Taxi. Faktisch kämen damit die Vorzüge der Klassifizierung nicht zum Tragen. Velotaxi Basel könnte demnach genauso gut Diesel tanken statt Solarenergie. Mit dieser Brachialauslegung, welche nach Auslegung des ASTRA auch nicht korrekt ist, nicht zufrieden. Wen es nach der Kantonsplizei Basel-Stadt geht, kann sie sämtliche Erleichterungen des Bundgesetzes zunichte machen, nachdem sie Velotaxi Basel zum Kauf von Taxistandplatz-Bewilliungen gezwungen hat. Das Foiferli und das Weggli, das gäbe es nicht, meint die Polizei. Ein Angebot für Sightseeing sei von der Homepage sofort zu streichen. Nichteinhalten der Regel werde mit Enzug der Lizenz oder der Konfiszierung der Fahrzeuge geahndet.
So mussten trotz vorausgegangener Planung und mehrerer Sitzungen bei der Polizei während der BASELWORLD 2014 auf Fahrten vom Warteck zum Les Trois Rois grössere Umwege und Stehen in der Autokolonne in Kauf genommen werden, die vorgeschlagene Route (vaxi_Antrag_BASELWORLD14.pdf) wurde nicht aktzeptiert (siehe Plan im Anhang). Der Grund sei die Gleichbehandlung unter anderen Taxis und die Beschilderung.
Während der BASELWORLD wurden die Fahrer immer wieder aufs ruppigste von den neu ausgetauschten PROTECTAS-Mitarbeitern massgeregelt. Es stellte sich mehrmals heraus, dass sie durch die Polizisten schlecht oder sogar falsch informiert worden sind, was die Verkehrsregeln für Velotaxis an der Clarastrasse betraf (Bild: Velotaxistand mit Velos oder Müllcontainer verstellt). Der Griff zum Telefonhörer war mehrmals unumgänglich, um bei der Verkehrspolizei in Erfahrung zu bringen, welche Regeln nun gelten würden.
Trotz allem, die Euphorie der Fahrgäste war gross und ansteckend. Für die Wiederholung der Shuttledienstleistung an der BASELWORLD 2015 wurde Velotaxi Basel bereits angefragt.
Tilmann Schor
Geschäftsführer Velotaxi Basel
Basel, 31.3.2014
Anhang zum Einsatz an der BASELWORLD
Weitere Bilder auf Anfrage: info@velotaxi-basel.ch